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Neue Schweizer Einfuhrbestimmungen Lachsimport in die Schweiz ab dem 1. Januar 2008
Praxis:
Ihre Räucherei in Alaska ist bestens über die neuen Importvorschriften informiert und wird Sie entsprechend beraten. Je nach Fischmenge ist es ratsam die Fische als Sammelsendung in die Schweiz zu senden. Das spart Kosten und Umtriebe mit den Zollbehörden und dem Grenztierarzt. Voraussetzung: Fische aus nicht EU-Staaten (zum Beispiel Alaska und Kanada), müssen ab dem 1. Januar 2008 in einem EU zertifizierten Betrieb verarbeitet worden sein (geräuchert oder gefroren). Von diesem Betrieb muss ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden und dieses muss der Sendung beiliegend sein. Die Sendung muss 24 Stunden vor Ankunft dem Grenztierarzt mittels Faxformular gemeldet werden. Nur Fische, welche diese Voraussetzungen erfüllen, können weiterhin importiert werden. Sammelcontainer: In Alaska bieten die beiden bekannten Räuchereien Alaska Sausage Co. Inc. und Trapper's Creek Smoking Company, Inc. die Möglichkeit eines Sammelcontainers. Damit können Sie einen Teil Ihrer Fische oder den gesamten Fang als Luftfrachtsendung in die Schweiz senden. Es entfallen dadurch sämtliche Untriebe mit den Behörden und Zollformalitten. Die beiden Ruchereien werden je nach Bedarf ca. alle zwei Wochen einen Luftfrachtcontainer in die Schweiz senden. Anschliessend müssen Sie die Fische beim Schweizerischen Partnerunternehmen abholen bzw. diese gegen Aufpreis nach Hause liefern lassen. Kosten pro Kg: Ca. USD 7.00 bis USD 8.00 Inkl. Luftfrachtkosten, Speditionskosten, Veterinrkosten Zollgebühren und Mehrwertsteuer
Fischeinfuhr im Personenverkehr von weniger als 20 Kg:
Bei einer Menge unter 20 Kg pro Person erfolgt die Verzollung nach der Gepäckausgabe beim Zöllner (roter Durchgang beim Zoll). Die Fische werden anschliessend durch einen Handlings Agent dem Grenztierarzt vorgeführt und sind nach dessen Freigabe beim Tor 3 im Frachtgebäude zur Abholung bereit. Kosten pro Person: Grenztierarzt CHF 88 Handlings Agent CHF 200 Mehrwertsteuer Ca. CHF 1.50 pro Kg Gesundheitszeugnis Ca. USD 40 (zahlbar bei der Räucherei in Alaska) Zeitbedarf: Ca. 1 bis 1 Stunden
Abfertigungszeiten im Personenverkehr am Flughafen Zürich: Montag bis Freitag: 07.00-19.00 Uhr Samstag/Sonntag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Stand: 7. Februar 2008
Weitere Infos:
Was kontrolliert der Grenztierarzt?
Anmeldeformular, das gefaxt (!) werden muss:
EU-Einfuhrbestimmungen für Lachs und Meeresfrüchte Nachstehende Vorschriften sind EU-Recht und gelten auf allen EU-Flughäfen. Es sind zweierlei Rechtsbestimmungen zu beachten: erstens veterinärrechtliche Gesetze und zweitens die Zollbestimmungen. Das EU-Gesetz erla
ubt ohne Formalitäten die Einfuhr von 1 kg Fisch oder Fleischprodukten, egal, ob diese frisch, gefrostet oder geräuchert sind. Falls du mehr als 1 kg mitnehmen willst, sind zwei Dinge unbedingt erforderlich: ein veterinäramtliches Zeugnis aus den USA und die Beschau und Freigabe durch den Grenztierarzt an deinem Zielflughafen. Wenn du an deinem Zielflughafen ankommst, musst du beim Zoll die Ware anmelden und dem Grenztierarzt das amerikanische Gesundheitszeugnis vorlegen. Es kann sein, dass der Veterinär die Temperatur der Ware überprüft. Geräucherter Fisch darf nicht über +3 Grad Celsius haben, frische, gefrostete Ware muss mindestens -18 Grad Celsius haben. Sollte an deinem Zielflughafen kein Veterinäramt sein, ist eine Verzollung nicht möglich! Du hast zwei Möglichkeiten: entweder du reist über einen anderen Flughafen ein oder du verzollst die Ware bereits in Frankfurt. In letzterem Fall darfst du in Anchorage dein Gepäck nur bis Frankfurt einchecken. Du begibst dich in Frankfurt zum Zoll / Veterinär und erledigst dort alle Formalitäten anschliessend begibst du dich zur Abflugebene und checkst dort neu ein. Rechne dafür einen Zeitaufwand von mindestens 3 Stunden ein! Das Gesetz verlangt eine Voranmeldung per Fax, mindestens 18 Stunden vor Ankunft des Fluges. Falls keine Anmeldung erfolgt, kann es sein, dass du unter Umstanden sehr lange auf das Eintreffen des Grenztierarztes warten musst...
Du kannst Fisch und Meeresfrüchte nur auf jenen Flughäfen importieren, an denen eine grenztierärztliche Kontrollstelle ist!
In Deutschland: Berlin Tegel, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg. Hannover. Köln, München, Stuttgart
In Osterreich: nur die Flughäfen Wien Schwechat und Linz Hörsching. Ausserdem die Strassengrenzübergänge Höchst und Feldkirch-Tisis, sowie die Bahngrennze Feldkirch-Buchs.
Änderungen vorbehalten!
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