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Schweiz: Petition überreicht
5.000 Unterschriften gegen neue Import-Hürden für selbstgefangene Fische aus Nicht-EU-Ländern in die Schweiz wurden dem Bundesrat überreicht.
Von Henning Stühring
Die Unterschriften auf der Petition gegen unnötige bürokratische Grenzschikanen für die Einführung selbstgefangener Fische zum Eigenverbrauch wurden in nur fünf Wochen gesammelt. Am 28. Mai wurde damit Bundesrätin Doris Leuthard aufgefordert, den Amtsschimmel zu zügeln und die Einfuhr selbstgefangener Fische zum Selbstverzehr bis zu 30 kg von jeder Zoll-Schikane zu befreien. Höhere Einfuhrmengen sollen als gewerbliche Einfuhr gelten und den strengen Vorschriften unterstellt bleiben.
Von links nach rechts: Nationalrat Filippo Leutenegger (FDP), Hansjörg Dietiker (Verleger von „Petri Heil“), Nationalrat Felix Müri (SVP), Albert Demut (Schweizerischer Fischereiverband), Christine Lenzen (Bundeskanzlei), Peter W. Wilhelm (Fishermen Travel Club).
Der Bundesrat der Schweiz hat vor einem Jahr ein praxisfremdes Prozedere für die Einfuhr selbstgefangener Fische aus Nicht-EU-Ländern erlassen. Während EU-Länder wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien der mengenmäßig vernachlässigbaren Einfuhr selbstgefangener Fische keine Beachtung schenken, will das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz Ursprungszeugnis, EU-konformes Gesundheitszeugnis und eine grenztierärztliche Untersuchung mit 24-stündiger schriftlicher Voranmeldung vorschreiben. Die Kosten dafür sollen die Angelreisenden übernehmen.
Solche Maßnahmen mögen notwendig sein für professionelle Fisch-Importe, wie sie zum Beispiel tonnenweise aus dem Mekong-Delta erfolgen (Pangasius). Aber die Sportfischer fangen ihren Lachs aus den sauberen Gewässern des Nordens (vorwiegend Alaska und Kanada) und bringen diesen zum Selbstverzehr zurück in die Schweiz. Kein einziger Fall ist bekannt, dass durch wild gefangene Lachsen eine Fischseuche eingeschleppt wurde.
Die grenztierärztlichen Dienste an den Schweizer Flughäfen verfügen zudem nicht über die Kapazität und Infrastruktur solche Kontrollen in angemessener Frist an den Flughäfen durchzuführen.
Lachseinfuhr von Sportfischern (Privatpersonen für Eigenbedarf)
Offener Brief an den Bundesrat
Sehr geehrte Bundesrätinnen, sehr geehrte Bundesräte Wollen Sie tatsächlich rund 2'000 Hobby- und Sportfischern ihren jährlichen Urlaub in Kanada/Alaska zum u.a. Lachsfischen verunmöglichen? Den Import für rein privaten Konsum von in der Wildnis Kanadas/Alaskas selber gefangenen, gesündesten und von irgendwelchen Schad- oder künstlichen Zusatzstoffen unbelasteten Lachs unterbinden, dafür aber den unbeschränkten Import von unter genetischen Veränderungen leidenden, künstlich ernährten und in absolut nicht annähernd artgerechter Haltung gemästeten Zuchtlachs z.B. aus Norwegen zulassen? Sie haben am 18. April 2007 im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EG neue Einfuhrbestimmungen für Tierprodukte aus Nicht-EU-Staaten beschlossen, welche per 1. Juli 2007 in Kraft treten sollen. Betroffen von dieser Neuregelung sind u.a. auch Lachsprodukte aus Kanada/Alaska, die von PRIVATEN, also nicht kommerziell im Fischbereich tätigen Hobby-Fischern, während ihres Urlaubs in Kanada/Alaska gefangen wurden. Die vom entsprechenden EG-Recht analog übernommene Regelung sieht vor:
1. dass der Lachsfischer vor seinem Rückflug bei den zuständigen Behörden ein Veterinärzeugnis über die tierseuchenrechtliche Unbedenklichkeit der in der Wildnis Kanadas/Alaskas gefangenen, also nicht aus Zucht stammenden, Lachse einholen muss;
2. dann muss er mindestens 24 Stunden vor Ankunft in der Schweiz den Grenztierarzt am Flughafen per Fax avisieren, wann welche kontrollpflichtige Ware ankommt (und dafür auch ein vorgeschriebenes Formular verwenden);
3. Die Kontrolle selbst kann dann nur während der beschränkten Öffnungszeiten des grenztierärztlichen Dienstes vorgenommen werden (z.B. also nicht am Wochenende).
4. Dazu kommen noch zahlreiche neue Gebühren (dazu mehr hinten). Diese Neuregelung hat zur Folge, dass der IMPORT VON WILDLACHSEN AUS KANADA/ALASKA durch die jährlich ca. 2000 dorthin reisenden Hobbyfischer VERUNMÖGLICHT wird, weil die kanadischen Veterinäre an Private, also den Hobbyfischern, keine solchen Zeugnisse in der kurzen Zeit zwischen Ende Urlaub und Rückflug ausstellen. Es bleibt die Möglichkeit, die gefangenen Fische einem kommerziellen Händler zu übergeben, der sie dann einfriert und irgendwann mit einer Massenladung nach Europa transportiert, wo sie dann evt. mehrere Monate später beim Angler eintreffen. Oder auf grosszügige Zöllner zu hoffen, die beide Augen zudrücken (so u.a. die Praxis am Flughafen Frankfurt-Main). Der Beschluss wurde bedauerlicherweise ohne vorhergehende Anhörung von Branchenkennern und Fachleuten (u.a. Schweizerischer Fischerei-Verband (www.sfv-fsp.ch), Fishermen Travel FTC AG (www.fischerreisen.com), Metzgerei Jürg Keller AG (www.lachs-keller.ch), Fachmagazin Petri-Heil, (www.petri-heil.ch) etc. gefällt. Und bei einer Anfrage an das VBS im 2005 in Zusammenhang mit dem Schengen/Dublin- Übereinkommen bez. Einfuhrbestimmungen für Lachse aus Kanada/Alaska wurde uns von diesem mitgeteilt (unter Berufung auf das Bundesamt für Veterinärwesen), dass für eine Anpassung der einschlägigen Einfuhrbestimmungen an das EG-Recht „kein unmittelbarer Handlungsbedarf “ bestehe (siehe Briefkopie vom 24.2.2005, Stab Chef VBS). Wir respektieren die Bemühungen des Bundesrates, mittels Harmonisierung der tierseuchenrechtlichen und lebensmittelhygienischen Bestimmungen mit denjenigen der EU/EG/EWR zu erreichen, dass einmal in die Schweiz importierte Tierprodukte frei in der gesamten EU gehandelt werden können, um den gewerblichen Handel und zu fördern.
Peter Willhelm
FTC
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament
Curia Vista - Geschfätsdatenbank 07.3327 - Motion Faktisches Angelreisenverbot aufheben Eingereicht von Leutenegger Filippo Einreichungsdatum 14.06.2007 Eingereicht im Nationalrat Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert, alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, damit der Privat-Import von bis zu 30 Kilogramm selbst gefangener Fischen für den ausschliesslich privaten Gebrauch, insbesondere aus Kanada, Alaska, Russland und Südamerika, weiterhin kontroll- und bewilligungsfrei bleibt. Der Bundesrat soll mit der EU respektive EG-Kommission im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU eine entsprechende Ausnahmeregelung wie für den Import von Tierprodukten z.B. aus Island aushandeln.
Begründung
Der Bundesrat hat am 18. April 2007 im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU auf Drängen der EU die Verordnung betr.die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr (EDTpV) verabschiedet. Davon unverhältnismässig betroffen sind nicht nur bis zu 10 000 Schweizer Hobby- und Sportfischer, die ihre in Kanada, Alaska, Russland oder Südamerika gefangenen Fische geräuchert oder frisch eingefroren für den privaten Gebrauch nach Hause mitbringen wollen, sondern insbesondere auch diejenigen KMU Reiseveranstalter, welche den grössten Teil dieser Angelreisen verkaufen. So müssten die betroffenen Fischer ab, dem 1. Januar 2008 neu:
a. mindestens 24 Stunden vor Ankunft in der Schweiz den Grenztierarzt am Flughafen per Fax informieren, wann welche kontrollpflichtigen Fische ankommen (eine Abfertigung kann dann aber nur während der Öffnungszeiten des grenztierärztlichen Dienstes möglich sein);
b. zuvor bei der zuständigen, ausländischen Veterinärbehörde ein Zeugnis beschaffen, welches die Unbedenklichkeit der in der Wildnis gefangenen Fische bezüglich Seuchengefahr bescheinigt.
Faktisch verunmöglichen diese beiden Regelungen den Import von selber gefangenen Fischen für den privaten Gebrauch, ausser unter den erschwerten und teuren Importbedingungen für den gewerblichen Handel. Einerseits weil es gerade in der Abgeschiedenheit Südamerikas, Alaskas oder Kanadas in der Regel halt nicht möglich ist, 24 Stunden vor Abflug einen Fax zu finden. Andererseits, weil gerade Kanada an private Fischer aufgrund des zu grossen Aufwandes für die zuständigen Behörden keine solchen Unbedenklichkeitsbescheinigungen abgibt.
In Argentinien, Chile oder Russland ist der Erhalt einer solchen schon aufgrund der fehlenden entsprechenden behördlichen Formulare für Nichtgewerbler, also private Fischer, gar nicht möglich. Und auch die vom Bundesamt für Veterinärwesen vorgeschlagene Variante, den gefangenen Fisch kommerziellen Händlern zwecks Export in die Schweiz zu bergeben, ist aus Distanz- und Kostengründen in der Praxis nicht umsetzbar. Abgesehen davon fehlt auch die Infrastruktur an den Schweizer Flughafen, um Charterflüge voll mit Fischern gerade aus Alaska oder Kanada einigermassen zeitgerecht grenztierärztlich abzufertigen.
Zuständig Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Erstbehandelnder Rat: NR Mitunterzeichnende Bortoluzzi Toni - Hochreutener Norbert - Ineichen Otto - Jermann Walter - Miesch Christian - Mller Philipp - Muri Felix - Oehrli Fritz Abraham - Rime Jean-Franois - Rutschmann Hans - Scherer Marcel - Stahl Bürg - Theiler Georges - Wandfluh Hansruedi - Weyeneth Hermann - Wobmann Walter (16) Deskriptoren: Fisch; Fischfang; Einfuhrpolitik; Ferien; Vertrag mit der EU Einfuhrbeschränkung; Reise; Zollkontrolle; Vorbehalt bei einem Übereinkommen; Ergänzende Erschliessung:28; 10;
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Curia Vista - Geschäftsdatenbank
07.5210 - Fragestunde. Frage Neue Importbestimmung für Fischer und Jäger Eingereicht von Markwalder Bär Christa Einreichungsdatum 18.06.2007 Eingereicht im Nationalrat Stand der Beratung Erledigt Eingereichter Text
Auf welche Rechtsgrundlage setzt sich die "Neue Importbestimmung für Fischer und Jäger" (BVET vom 18. April und 10. Mai 2007) erlassenen Beschränkungen, wonach schweizerische, private Sportfischer nur noch maximal 20 Kilogramm eigengefangene Lachse (Lachsprodukte) aus EU-Drittländern pro Einfuhr mitführen und importieren dürfen, währenddessen im EU-Raum keinerlei Gewichtslimiten für private, nichtkommerzielle Einfuhren für den Selbstverzehr vorgesehen sind?
Antwort des Bundesrates vom 18.06.2007
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union in den vergangenen Jahren die tierseuchenrechtlichen und lebensmittelhygienischen Bestimmungen harmonisiert. An seiner Sitzung vom 18. April 2007 hat der Bundesrat mehrere Verordnungen zur Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten verabschiedet. Damit werden nun auch die Vorgaben fr Importe aus Nicht-EU-Ländern aufeinander abgestimmt. Die Einfuhrbedingungen für den gewerblichen Handel und für Private werden den Bestimmungen der EU angepasst. So dürfen Reisende aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich keine tierischen Lebensmittel in die Schweiz mitnehmen (Art. 12 Abs. 1 der Verordnung vom 18. April 2007 über die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr; AS 2007 2755).
Dieses Verbot umfasst auch selbstgefangene Fische und selbsterlegtes Wild. Fischer Können jedoch Fische und Fischerzeugnisse ohne Mengenbeschränkung unter den strikten Regeln für den gewerblichen Handel in die Schweiz einführen. Dazu muss der Fisch aus einem von der EU anerkannten Betrieb stammen und von einem offiziellen Veterinärzeugnis begleitet sein, welches die Behörde des Herkunftslandes ausstellt. Zudem ist eine grenztierärztliche Kontrolle in der Schweiz nötig. Damit haben Fischer bei einer Einfuhr in die Schweiz die gleichen Bedingungen zu erfüllen wie bei einer Einfuhr in die EU. Die Schweiz übernimmt im übrigen für die Umsetzung dieser Importvorschriften das elektronische Meldesystem der EU. Wobei bis zu einem Gesamtgewicht von 20 Kilogramm auf die Erfassung durch den Kleinimporteur verzichtet wird.
Dokumente Amtliches Bulletin - die Wortprotokoll Zuständig Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Deskriptoren: Fischereirecht; Einfuhrbeschränkung; Fisch; Einfuhr Europakompatibilät; Angleichung der Rechtsvorschriften Ergänzende Erschliessung: 55; Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern | Impressum | Disclaimer
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Fishermen Travel Club
FTCAG
Frau Bundesrätin Doris Leuthard Bundeshaus Ost 3003 Bern
Zürich, 22. Juni 2007
Verbot von Fischeinfuhr für Privatpersonen, Verordnung vom 18. April 2007NR-Motion Nr. 07.3327 und 07.5210
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard In rubrizierter Angelegenheit möchten wir Sie, stellvertretend für alle Sportfischer in der Schweiz, dringendst bitten, dieses restriktive und widersinnige und in der Praxis nicht durchführbare generelle Einfuhrverbot von selbstgefangenem Fisch für Privatpersonen aufzuheben oder für eine angemessene Ausnahmeregelung - analog der Ausnahmeregelungen der EU mit Nichtmitgliedsstaaten wie Norwegen, Island, Grönland und den Färörer Inseln - besorgt zu sein. Insbesondere für die Einfuhr aus Alaska und Kanada.
Konkret bitten wir um folgende Änderung für die Fischeinfuhr von Privatpersonen ab 1. Januar 2008:
- - Die Aufhebung der grenztierärztlichen Kontrolle für Privatpersonen
- - Die Aufhebung der mengenmässigen Einfuhrbeschränkung für selbstgefangenen Fisch für Privatpersonen, analog der EU
Begründung:
- - Es wurden noch nie Seuchen durch Privatpersonen mittels Fischeinfuhr eingeführt
- - Der von Privatpersonen eingeführte Fisch wird eingefroren und vakuumverpackt, und zum Teil geräuchert eingeführt
- - Der von Privatpersonen gefangene und eingeführte Fisch dient ausschliesslich für den Eigenverzehr
- - Als Nachweis, dass der Fisch selbst gefangen wurde, dient wie bis anhin die entsprechende Fischereilizenz
Wir hoffen, dass der Bundesrat mit der EU respektive EG-Kommission eine entsprechende Ausnahmeregelung erwirken wird.
Mit freundlichen Grüssen
& Petri Heil
Fishermen Travel FTC AG
Peter W. Wilhelm
Von: FISHERMEN Bluewin [mailto:ftc@bluewin.ch] Gesendet am: Donnerstag, 30. August 2007 14:10 An: Anner Niels Betreff: Motion Leutenegger: EVD Brief Doris Leuthard vom 27.8.08 / Fischeinfuhrverbot Sehr geehrter Herr Anner Nachfolgend noch ein paar Fakten und Anregungen. Die von NR Leutenegger eingereichte Motion hat das verwaltungsinterne Ämterkonsultationsverfahren in Bern durchlaufen und wird in Kürze im Bundesrat verhandelt. Wie Sie wissen und auch im Brief von Frau Leuthard festgehalten, haben die privaten, nichtgewerblichen Lachsimporte gegen ein sog. "übergeordnetes Landesinteresse" zu kämpfen. Was die Durchsetzung dieser Angelegenheit, wie von Beginn weg informiert, erschwert, aber nicht gänzlich ausschliesst. Zu hoffen ist dabei mehr auf den Willen des Parlaments, diese im Grunde protektionistische (Angeltourismus und (Zucht-)Lachsverkauf), in der EU resp. dem EWR primär von Irland und Norwegen durchgesetzte Massnahme auf ihre Zweckmässigkeit zu hinterfragen und ihre Folgen zu beachten. Es stellt sich die Frage, wie gross eigentlich die KONKRETE Gefahr ist, dass durch aus Kanada und Alaska/USA importierten Lachs im EWR eine Fischseuche ausbricht und ob dieses Gefahrenpotential ein solcherartiges Importverbot mit seinen entsprechenden Auswirkungen auf die involvierten KMU rechtfertigt. Das e-mail von Dr. Rüfenacht vom 30.8.07 (BVET) spricht für sich!(Das ganze ist ja wirklich haarsträubend: zwei junge Lachse schwimmen den Shannon runter und verlassen die irische Küste Richtung Westen. Der eine wird in isländischen Gewässern gefangen und darf in die Schweiz importiert werden, der zweite geht erst vor Kanada an den Haken. Und darf nach eine kafkaesken Kontroll- und Formularausfüll-Marathon eingeführt werden.)
Ziel wäre, zumindest für die beiden wichtigsten Lachsfanggebiete der westlichen, an sich hygienischen Zivilisation (auch bez. Tierseuchen u.ä.), Kanada und Alaska, eine Ausnahmeregelung wie z.B. für Island zu erwirken, analog den bestehenden Ausnahmebestimmungen der EU mit Norwegen, Island, Andorra etc. Dann müsste halt nachverhandelt werden, was aber angesichts des vorauseilenden Gehorsams des BVet in dieser Angelegenheit nichts als Recht wäre (dabei darf natürlich nicht das an sich schon "übergeordnete Interesse" eines funktionierenden Landwirtschaftsabkommens aus den Augen verloren werden. Eine andere Sache ist die Frage nach der Motivation der betreffenden CH-Unterhändler in solchen Nachverhandlungen...)
Schlussendlich geht es aber einfach wieder einmal um die Frage, ob man weiterhin der Überregulierung zwecks Schaffung einer Vollkasko-Gesellschaft frönen will, in diesem Fall sogar mittels Übernahme von an sich protektionistischem EU-Recht, das unter dem hehren Mäntelchen des - schlussendlich - Bevölkerungsschutzes daherkommt.
Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen & Petri Heil
Fishermen Travel FTC AG Peter W. Wilhelm Albisstrasse 25 CH - 8038 Zürich Tel.: +41 (0)44 - 482 00 30 Fax.: +41 (0)44 - 482 08 48 Mail: ftc@bluewin.ch
Home: www.fishermen-travel-club.ch
Sehr geehrter Herr Wilhelm
Die Eruierung der initialen Ursache des Ausbruchs Krankheiten, unabhängig ob in der Veterinärmedizin oder der Humanmedizin, ist eine komplexe und zeitaufwändige Angelegenheit und führt leider nur in den wenigsten Fällen zu klar definierbaren Ursachen, dies insbesondere im Bereich von Krankheiten, die auf verschiedenen Infektionswegen weiterverbreitet werden können, was auf viele Fischkrankheiten zutrifft. Mit Ausnahme von Fällen von hochansteckenden Seuchen wird daher in den meisten Fällen von Krankheitsausbrüchen auf eine detaillierte Ursachenanalyse verzichtet. Demzufolge existiert in der Schweiz, in der die Fischereiwirtschaft eine eher untergeordnete Stellung einnimmt, keine entsprechende Statistik. Einen Überblick über die in der Schweiz aufgetreten und diagnostizierten Seuchenfälle bei Fischen in Bezug auf die meldepflichtigen Krankheit bietet unsere interaktive Internetsite "Tierseuchenmeldesystem der Schweiz", die unter http://www.bvet.admin.ch/tsmd/ abrufbar ist. Mit freundlichen Grüssen
Jürg Rüfenacht
Jürg Rüfenacht, Dr. med. vet. PhD Head of International Trade Swiss Veterinary Office International Affairs Schwarzenburgstr. 155, CH-3097 Bern-Liebefeld Phone: +41 (0)31 323 30 33, Fax: +41 (0)31 323 86 56 mailto:juerg.ruefenacht@bvet.admin.ch http://www.bvet.admin.ch
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: FISHERMEN Bluewin [mailto:ftc@bluewin.ch] Gesendet: Mittwoch, 29. August 2007 17:04 An: Rüfenacht Jürg BVET Betreff: Fischeinfuhrverbot etc.
Sehr geehrter Herr Dr. Rüfenacht Ich gelange mit einem eher ungewöhnlichen Anliegen an Sie und gehe eigentlich davon aus, dass ich bei Ihnen und Ihrer Amtstelle den richtigen Ansprechspartner habe. Ich bitte Sie mir eine Liste der in den letzten fünfzig Jahren in die Schweiz eingeschleppten Fischseuchen zukommenzulassen. Hilfreich wären mir auch Detailangaben wie u.a. das Herkunftsland. Ich danke im voraus für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihren Bericht.
Mit freundlichen Grüssen & Petri Heil Fishermen Travel FTC AG Peter W. Wilhelm Albisstrasse 25 CH - 8038 Zürich Tel.: +41 (0)44 - 482 00 30 Fax.: +41 (0)44 - 482 08 48 Mail: ftc@bluewin.ch
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