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NZZ am Sonntag 22.04.2007, Nr. 16, S. 12

Schweiz

Niels Anner
Fischer befürchten Chaos am Zoll

Neue Importregeln verärgern Sportfischer, die in ihren Ferien in Übersee Lachs fangen. Sie befürchten, dass ab Juli grosse Gruppen von Heimkehrern am Zoll hängenbleiben.

Ab 1. Juli gelten in der Schweiz neue Importvorschriften für tierische Lebensmittel: Während bei der Einfuhr aus EU- und EFTA-Ländern keinerlei Kontrollen mehr durchgeführt werden, dürfen Tierprodukte von ausserhalb der EU gar nicht mehr oder nur noch unter sehr restriktiven Bedingungen heimgebracht werden. Für Sportfischer, die in ihren Ferien in Alaska, Kanada oder Russland Lachs fangen, bedeutet dies, dass sie zwar noch bis zu 20 Kilo Fisch zum Eigengebrauch heimbringen dürfen. Sie müssen die Einfuhr aber beim Schweizer Zoll 24 Stunden im Voraus per Fax anmelden, ein vom Herkunftsland ausgestelltes Veterinärzeugnis und ein ausgefülltes Importformular mitbringen. Zudem führt der Grenztierarzt am Zoll eine Kontrolle durch, wofür Gebühren von mindestens 88 Franken anfallen.

«Das ist reine Schikane», sagt Thomas Eckert, Nordamerika-Spezialist beim Zürcher Fischereigeschäft Hebeisen. Er halte Einschränkungen für sinnvoll, wenn es um Handel mit Fisch gehe, aber die Kontrollen seien bei privaten Sportfischern völlig übertrieben. Gar von einer «Katastrophe» spricht Peter Wilhelm, Geschäftsführer von Fishermen Travel Club, dem Schweizer Marktführer für Fischerreisen. Er glaube nicht, dass «die grenztierärztlichen Kontrollen zu bewältigen» seien. Wenn ein sogenannter «Lachsbomber», eine Maschine aus Übersee mit 150 Sportfischern an Bord, lande und jeder bringe seine 20 Kilo geräucherten Fisch mit, sei es unmöglich, diese in vernünftiger Frist zu kontrollieren. Ausserdem sei es unverschämt, dass die Kontrollen - und damit die Einfuhr - nur dann möglich seien, wenn am Flughafen ein Grenztierarzt anwesend sei. Am Wochenende, wenn viele der jährlich 1400 Nordamerika-Kunden Wilhelms in Zürich landen, sind die Präsenzzeiten stark eingeschränkt.

Marcel Falk, Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen, bestätigt, dass Lachs ausserhalb der Dienstzeiten der Grenztierärzte ab 1. Juli nicht mehr eingeführt werden könne. Allenfalls müsse er am Flughafen gekühlt gelagert und später abgeholt werden. Die Kontrollen seien aber «nicht so aufwendig»: Es würden die Formulare geprüft, die Ware stichprobenartig. Zudem müsse der mitgebrachte Fisch ja angekündigt werden - bei Bedarf könnten daher mehrere Grenztierärzte eingesetzt werden. «Die Abfertigung der Fluggäste eines Lachsbombers ist in ein bis zwei Stunden möglich», sagt Falk. Im Hinblick auf Juli sei an den Flughäfen Zürich und Genf ausserdem das grenztierärztliche Personal verdoppelt worden. Er räumt zwar ein, dass mit den neuen Bestimmungen Einschränkungen entstünden, da die Einfuhr komplizierter und teurer werde. Aber die Norm sei einfach der EU angepasst worden, und dort sei sie bereits seit Jahren praktikabel.

Sportfischer Wilhelm beruhigt dies überhaupt nicht: «Der Bund schiesst ein Eigengoal.» Die Fischer würden weiterhin zu allen möglichen Zeiten landen. Seine Kunden brächten die benötigten Formulare vorschriftsgemäss mit, dagegen sträube er sich nicht, aber für die Kontrollen müssten Ausnahmebewilligungen erteilt werden. «Sonst droht ein ganz gewaltiges Chaos.»
 

Petri Heil: Voreiliger Gehorsam

Einmal mehr macht das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) unliebsame Schlagzeilen. Mit undurchdachten, praxisfremden, aber Kosten und Umtrieben provozierenden Importbestimmungen werden Schweizer Fischer und Jäger verärgert.

Droht uns der Seuchentod durch unkontrollierte Importe selbst gefangener Fische?

Petri Heil Fischimport

 

Im Grunde genommen bestand keinerlei Handlungsbedarf. Nachdem die EU vor drei Jahren Beschränkungen für den Import von selbst gefangenem Fisch verordnete, winkte man in Bern ab. Von höchster Stelle kam Entwarnung, alles bleibt wie bisher: freie Einfuhr für nachweislichen Eigenfang gegen Entrichtung der Mehrwertsteuer. Obwohl nie jemand an selbst gefangenen und mit nach Hause gebrachtem Fisch erkrankte oder gar starb, erlässt das BVET im April 2007 Hals über Kopf neue Importbestimmungen. Nach einem Entrüstungssturm mit Briefen bis an den Bundesrat, schustert das BVET am 7. Mai eine Aussprache mit den Protestierenden zusammen und lässt für dieses Jahr alles wie es ist (bis maximal 50 kg).
Aber weil man offenbar mit der EU einen Kuhhandel einging und für Käseexport eine «Gegenleistung» erbringen möchte, werden ab 2008 die «tierseuchenrechtlichen und lebensmittelhygienischen Bestimmungen harmonisiert». Im Klartext heisst das, dass der Fisch aus einem von der EU anerkannten Betrieb stammen und von einem offiziellen Veterinärzeugnis begleitet sein muss. Zudem ist eine grenztierärztliche Kontrolle in der Schweiz nötig. Dies verursacht logischerweise erhebliche Kosten, Gebühren und Umtriebe. Der Amtsschimmel lässt grüssen...
Und wer über 20 kg einführen möchte, muss dies zu den Bedingungen für gewerbsmässige Importe tun. Die Voraussetzungen dafür will ich Ihnen ersparen...
Dass ein Bundesamt solch unüberlegte Verordnungen ohne Vernehmlassung erlassen kann, verstösst gegen die guten Sitten unserer Schweizer Demokratie. Nun wird der Schnellschuss entschärft, indem man die Importbestimmungen um ein halbes Jahr hinausschiebt, anstatt sie zu verbessern und der Realität anzupassen. Wenn ich da an die kürzlich über den Stab gebrochenen Verbote von Köderfisch, Widerhaken, Fischtransport und -hälterung denke, scheint eine systematische Be- und Verhinderung der Fischerei Einzug gehalten zu haben. Nur weil der Wurm im BVET drin ist, sollte man nicht voreilig das Wurmfischen verbieten...

Ihr gehorsamer Hansjörg Dietiker

TA Donnerstag 3. Mai 2007 Seite 2

Lachs fangen ist einfacher als Lachs importieren Neue Importbestimmungen für Fische verärgern die Schweizer Sportfischer.
Von Felix Maise

Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten im Luftverkehr; So heisst das Papier, das die Fischer auf die Palme bringt. Der Bundesrat hat die Importbestimmungen für eine ganze Reihe von tierischen Produkten aus Nicht-EU-Ländern den Brüsseler Bestimmungen an-gepasst (TA 184.). Ab dem 1. Juli gelten unter anderem auch für Schweizer Jäger und Fischer, die ihre Beute aus den Ferien in Afrika oder Nordamerika nach Hause bringen, neue schärfere Bestimmungen. Stark betroffen sind 1000 bis 2000 Sportfischer, die ihrem Hobby vorwiegend in Alaska oder Kanada frönen, wo sie Lachse fangen. «Für diese Leute sind die neuen Bestimmungen inakzeptabel», schimpft Peter W. Wilhelm, Chef des Reisebüros Fishermen Travel in Zürich. «Da haben Beamte, die von den Verhältnissen anscheinend keine Ahnung haben, eine völlig praxisferne Verordnung erlassen.» Komplizierter und teurer «Jeder Sportfischer, der selbst gefangenen Lachs in die Schweiz einführen will, muss ab dem 1. Juli 2007 mindestens 24 Stunden vor Ankunft in der Schweiz den entsprechenden Grenztierarzt mit dem speziellen Formular <Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr) informieren», heisst es in der neuen Regelung. «Am Flughafen findet dann die grenztier-ärztliche Kontrolle statt, wofür mindestens eine Gebühr von 88 Franken pro Person erhoben wird. Eine Abfertigung ist nur möglich während der Öffnungszeiten des grenztierärztlichen Dienstes.» Wer mehr als 20 Kilogramm Lachs heimbringt, gilt als professioneller Importeur und braucht dafür eine Einfuhrgenehmigung. «Das ist doch nicht praktikabel», kritisiert Wilhelm. Der grösste Teil der organisiert reisenden Sportfischer
treffe jeweils am Sonntagmorgen in Zürich-Kloten ein. «Wie kann der Bund den rund 100 Rückkehrern eine zügige Abfertigung gewährleisten?», fragt Wilhelm. Auch die neu verlangte Voranmeldung beim Grenztierarzt irgendwo aus dem fernen Alaska sei wirklichkeitsfremd. Und schliesslich seien die Gebühren für die Kontrolle übertrieben hoch. «Das alles lauft darauf heraus, dass dem Privatreisenden die Mitnahme seiner Fische praktisch verunmoglicht wird.» In der EU bereits in Kraft Marcel Falk, Sprecher im Bundesamt für Veterinärwesen, versteht die Unzufriedenheit der Fischer. «Das kommt für viele überraschend. Aber wenn die neue Regelung für 480 Millionen EU-Bürger funktioniert, sollte sie wohl auch für die Schweizer Fischer praktikabel sein», sagt er. «Zudem gehen wir davon aus, dass die Branche den Import neu organisiert und zum Beispiel der Reiseveranstalter alle Fische einer Reisegruppe importiert und dann in der Schweiz verteilt. Aufwand und Kosten sind so deutlich tiefer,»Man habe die Fischer tatsächlich nicht speziell in die Diskussion um die neue Verordnung einbezogen, räumt Falk ein. Das ganze Paket der Veterinäranpassungen sei allerdings in die Vernehmlassung gegangen, und auch Fischer hätten Stellung beziehen können.

 

Importschikane für selbst gefangene Fische?

Der Schnellschuss des Bundesamts für Veterinärwesen (Bvet) wird auch den Bundesrat und das eidg. Parlament beschäftigen. Nachdem die betroffenen Kreise eine Verschiebung der Inkraftsetzung der unsinnigen Verordnung erreichten, hakte Nationalrat Filippo Leutenegger mit einer Motion nach.
Mit einer überstürzten Aktion erliess das Bvet grenztierärztliche Untersuchungen für die Einfuhr selbstgefangener Fische (Petri-Heil» Nr. 6/07 Voreiliger Gehorsam). Am 14. Juni reichte nun Nationalrat Filippo Leutenegger (FDP) eine Motion ein und fordert den Bundesrat auf, den Privatimport von bis zu 30 kg selbstgefangene Fische für den privaten Gebrauch weiterhin bewilligungsfrei zu belassen. Dazu soll im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU eine entsprechende Ausnahmeregelung ausgehandelt werden.
In seiner Begründung rügt Leutenegger die vom EVD am 18. April genehmigte Verordnung: «Bezeichnend für den im vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU-Kommission gefällten Entscheid ist auch, dass vor ihm weder Fachleute aus Fischerkreisen, der Fischereiverband selber oder die Tourismusbranche konsultiert oder informiert wurden.»
Der Schweiz. Fischereiverband ist inzwischen bei der zuständigen Bundesrätin Doris Leuthard vorstellig geworden, um eine vernünftige Regelung zu erreichen.

Den kompletten Bericht über dieses heiss diskutierte Thema finden Sie in unserer neuen Sommer-Doppelnummer, die am 6. Juli erscheint. Ein Muss für engagierte Fischer! Bestellen Sie eine Probeausgabe unter www.petri-hei.ch

Schikaniert Bundes-Bern Fischer?

Der Fishermen Travel Club bekämpft eine neue Bundesverordnung zur Einfuhr von Lachs und anderen Tieren – mit Teilerfolg.

Peter W. Wilhelm, Gründer und Inhaber des Zürcher TOs und Reisebüros Fishermen Travel Club FTC AG, ist sauer. Der Grund: eine Anpassung der Schweizer Importbestimmungen für Tiere aus Nicht-EU-Ländern an die Brüsseler Normen in Form einer ab 1. Juli 2007 neuen Verordnung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET).

Laut Wilhelm sind die Bestimmungen realitätsfremd. So müssen beispielsweise Sportfischer, die in Kanada, Alaska, Russland oder anderswo Fische gefangen haben, die Tiere «spätestens 24 Stunden vor Ankunft dem grenztierärztlichen Dienst per Fax anmelden – bei Tieren, die sonntags oder an Feiertagen eintreffen – am vorhergehenden Werktag» und dem Dienst die Tiere «nach dessen Anweisung der Kontrolle zuführen» – was jeweils 88 Franken kostet. Für Sportfischer sollen dieselben Bestimmungen wie für den gewerblichen Handel gelten.

Der Preis der Kontrolle ist weniger das Problem. Wilhelm erklärt: «Rund 1500 bis 2000 Hobby- und Sportfischer reisen pro Jahr allein nach Kanada und Alaska. Diese könnten mit dieser Regelung künftig keine selbst gefangenen Lachse mehr einführen. Kaum jemand kann unter Berücksichtigung der Zeitverschiebung ein Fax aus der Wildnis Alaskas verschicken; zudem wäre das Kontrollprozedere viel zu kompliziert, wenn an einem Sommer-Sonntagnachmittag rund 100 Fischer gleichzeitig mit Condor/Lufthansa aus Nordamerika kommend ihren Fisch präsentieren müssten. Das logistische Handling kann nicht gewährleistet werden, zumal am Flughafen Zürich nicht genügend Kühlkapazität zur Verfügung steht. Ein Unterbruch der Kühlkette hätte den Totalverlust der Fische zur Folge.»

WilhelM SCHICKTE dem Bundesrat einen Offenen Brief. Jürg Rüfenacht, Head of International Trade beim BVET, lud daraufhin Wilhelm und einige weitere Interessenvertreter der Fischerszene nach Bern zu einem Gespräch ein. Tierseuchenrechtliche und lebensmittelhygienische Bedenken einer freien Lachseinfuhr konnten beseitigt werden. Das Resultat: Das BVET hat Anfang dieser Woche die Importbestimmungen geändert und das Inkrafttreten der Verordnung auf 1. Januar 2008 verschoben. Ein Teilerfolg also.
Ab dann müssen sich Reiseveranstalter wie FTC also neu organisieren: Laut BVET sollen künftig Anbieter von Fischerreisen in Nicht-EU-Länder gesamthaft für den Rücktransport der Lachse in die Schweiz sorgen, indem sie selbst als Importeure auftreten oder mit einem professionellen Fischimporteur zusammenarbeiten.

Wilhelm, zwar erfreut über die Aufschiebung der neuen Regelung, ist nicht zufrieden: «Das BVET hat noch immer nicht begriffen, dass Sportfischer Privatpersonen sind, die durch den Erwerb einer Angler-Lizenz vom Staat autorisiert sind, ihren Sport zu betreiben. Inhabern einer Lizenz zum Fischen in Alaska ist der Vertrieb der selbstgefangenen Lachse untersagt, weshalb die autorisierten Räucherbetriebe verpflichtet sind, die Lachse auf den Vakuumverpackungen mit der Aufschrift ‹Not for sale› zu kennzeichnen. Das sollte doch reichen?»

Wer weniger als 20 kg importiert, wird es leichter haben. Damit könnte Wilhelm leben, und doch ist sein Groll gross – schliesslich geht es um Geld. Falls er als Importeur für die Fische seiner Kunden verantwortlich sein müsste oder sich die Sportfischer den aus TO-Sicht weniger lukrativen Fischereigründen innerhalb der EU zuwenden.

Jean-Claude Raemy,Travel inside

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