Stop_hand
E-Mail_Icon
Luggage

Verbotene Gegenstände


verboten

 
Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Mit der Einführung der neuen EU-Sicherheitsbestimmungen, welche vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auch für die Schweiz übernommen wurden, gelten ab dem 6. November 2006 für alle Fluggäste die innerhalb der EU und der Schweiz abfliegen, neue Handgepäckregelungen:

    • Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Crèmes wird auf 90 bzw. 100 ml pro Behältnis beschränkt (siehe Tabelle).
    • Diese müssen in einem verschliessbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden
    • Der Plastikbeutel muss an der Sicherheitskontrolle separat vorgewiesen werden (wie heute schon, zum Beispiel Laptops).
    • Pro Passagier darf nur ein Beutel an Bord genommen werden.
       


Neue Sicherheitsbestimmungen handgepäck

Exakte einheitlich Vorschriften gibt es künftig auch für die Maximalgrösse des Handgepäcks: 56cm x 45cm x 25cm. Diese werden jedoch erst später eingeführt, um den Betreibern eine solide Vorbereitung zu ermöglichen. Dabei bleibt die Möglichkeit für Ausnahmen etwa für Musikinstrumente.

Mäntel und Jacken müssen bei den Sicherheitskontrollen ausgezogen werden. Laptops und weitere grosse elektronische Geräte sind ausserhalb des Handgepäcks separat vorzuzeigen.


verboten3-1-1

Duty-Free-Käufe möglich

Nach dem Check-In gekaufte Flüssigkeiten, beispielsweise aus Duty-Free Geschäften, können unter bestimmten Bedingungen - auch in grösseren Mengen als 1dl - weiterhin mit dem Handgepäck an Bord genommen werden. Für das übrige Gepäck gibt es keine Änderungen.

Mit den 100ml pro Behälter werden die europäischen Regeln etwas grosszügiger sein als diejenigen, welche in den USA gelten (84ml).

Achtung diese Vorschriften ändern zur Zeit fast wöchentlich und sind auch unterschiedlich in USA, GB und EU. Es wäre wirklich ein Fortschritt, wenn die Sesselfurzer in Brüssel es nicht für nötig finden wüden, immer noch eine EU kompatible Extrawurst basteln zu müssen. So ist zum Beispiel der Transport von Angelruten in den USA erlaubt, in der EU hingegen nicht.
 

Bärenspray im Flugzeug transportieren ?

Das in den Sportgeschäften Alaskas angebotene Pfefferspray wirkt zwar tatsächlich abschreckend auf Bären, aber nehmen Sie es bloss nicht ins Flugzeug mit. Die Airlines verbieten das, denn die Spraydose könnte versehentlich während des Flugs losgehen - und den Piloten kurzzeitig erblinden lassen!

Gefährliche Gegenstände

USA:
Fishing Rods / Poles - Fishing Rods are permitted as carry-on and checkedbaggage. However, please check with your air carrier to confirm that it fits within their size limitations for carry-on items. Ultimately, it is thecarrier's decision as to whether or not it can be transported as carry-onbaggage.Tackle Equipment - Fishing equipment should be placed in your checked baggage. Some tackle equipment can be considered sharp and dangerous. Expensive reels or fragile tackle such as fly's should be packed in your carry-on baggage.


Kein Fleisch, keinen Käse und Fisch mehr im Reisegepäck

Bern, 02.07.2007 - Viele Reisende wissen nicht, dass sie keine Lebensmittel aus Ländern ausserhalb der Europäi-schen Union in die Schweiz mitbringen dürfen. Dies zeigte sich gestern am ersten Tag des Verbotes an den Schweizer Flughäfen.

Die Plakate und Flyer an Flughäfen in Zürich, Basel und Genf überraschten viele Reisende. Seit dem 1. Juli darf man aus Ländern ausserhalb der EU keine Lebensmittel tierischer Herkunft mehr mitnehmen; also kein Fleisch, keine Eier, keinen Fisch, keinen Honig, keinen Käse und andere Milchprodukte - auch kein Sandwich mit solchen Zutaten. Dies betrifft sämtliche Länder Amerikas, Afrikas und Asiens, aber auch nahe Destinationen wie etwa Länder auf dem Balkan.

Das Verbot hat der Bundesrat am 18. April 2007 wegen Tierseuchengefahr beschlossen. Über Fleisch und andere Lebensmittel können Tierseuchen eingeschleppt werden. Lebensmittel aus der EU sind kaum riskant, da die Länder die gleichen Tierseuchenregeln haben wie die Schweiz. In Ländern ausserhalb der EU aber grassieren viele, teils hochansteckende Seuchen. Aus diesen Ländern dürfen Lebensmittel tierischer Herkunft deshalb nur professionell mit den nötigen Veterinärzeugnissen und Untersuchungen importiert werden. Im Reisegepäck aber haben sie nichts zu suchen.

Für Reisende mit Lebensmitteln aus diesen Destinationen im Gepäck kommt an der Grenze das böse Erwachen: Sie müssen die Lebensmittel abgeben. Haben sie diese zudem dem Zoll nicht gezeigt und sind durch den grünen Ausgang, drohen ihnen Bussen von mehreren hundert Franken.

Für die Einfur von Fisch gelten folgende Bestimmungen:


 

[Home] [Land] [Klima] [Aurora] [Facts] [Iditarod] [Souvenirs] [Karten] [Reise] [Handy & Co] [Medizin] [Visa] [Verboten] [Checklist] [Treibsand] [Mosquitos] [Boote] [Fischen] [Fliegenfischen] [Kwickfish] [Techniken] [Knoten] [Fische] [King] [Sockeye] [Silver] [Keta] [Humpy] [Trouts] [Heilbutt] [Küche] [Hot Spots] [Lodges] [Sehenswert] [Parks] [Rafting] [Humor] [Suche] [Links] [Bookmarking] [Sitemap] [Glossar] [Photos] [Tiere] [Grizzly] [Schwarzbär] [Eisbär] [Leben mit Bären] [Bücher]