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Allgemeine Reiseinformationen
«Sind Sie Terrorist?»
Ab Januar 2009 müssen Schweizer eine elektronische Einreise-Erlaubnis für die USA beantragen. Der dazugehörige Fragebogen ist ab 1. August online.
Alarmstufe: paranoid. Ab Januar 2009 müssen Schweizer und Bürger der meisten EU-Staaten mindestens drei Tage vor ihrer Einreise in die USA einen Online-Fragebogen ausfüllen.
Darin stehen Fragen wie «Haben Sie die Absicht, nach Ihrer Einreise in die USA ein Verbrechen zu begehen?» und «Waren Sie schon einmal als Spion tätig?». Auch über eventuelle Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen, eine Nazivergangenheit und ansteckende Krankheiten wollen die Amerikaner Auskunft haben.
Der neue Online-Fragebogen gleicht zwar demjenigen, der schon jetzt vor der Landung im Flugzeug ausgefüllt werden muss. Trotzdem vermuten Kritiker hinter der Online-Befragung eine versteckte Wiedereinführung der Visa-Pflicht, von der die Schweiz und die meisten EU-Mitgliedsstaaten befreit sind. Vorläufig ist die neue Einreise-Erlaubnis noch kostenlos, doch künftig könnten laut einer US-Beamtin Gebühren anfallen.
Wer eine der Fragen aus dem Online-Fragebogen «falsch» beantwortet, läuft in Gefahr, keine Einreise-Erlaubnis zu erhalten. Deshalb ein Tipp für alle, die schon mal üben wollen: Die US-amerikanische Botschaft in London bietet auf ihrer Internetseite einen inoffiziellen Fragebogen an, den man wie einen Psycho-Test aus einem Klatsch-Magazin ausfüllen kann. Bei der Auswertung erfährt man dann, ob man mit seinen Antworten «USA-tauglich» ist oder eben nicht.
Änderung der Einreisebestimmungen!
Alle Reisende müssen einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass mitführen. Für deutsche Staatsangehörige ist entweder der bordeauxfarbene Europass oder ein maschinenlesbarer Kinderausweis zulässig. Seit dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe sowie hellgrüne Kinderausweise und Einträge im Reisepass der Eltern für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig.
Bei Einreise in die USA werden biometrische Daten (digitaler Fingerabdruck und Foto) von ankommenden Gästen gesammelt.
Seit 26.10.2006 benötigt man einen e-Reisepass mit einem integrierten Computerchip, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto und sonstige biografische Informationen zu speichern.
Ausnahmen:
- · Es wurde vor dem 26.10.2005 ein gültiger Reisepass mit einer maschinenlesbaren Zone ausgestellt
- · oder es wurde zwischen dem 26.10.2005 und dem 25.10.2006 ein gültiger Reisepass ausgestellt, der ein Digitalfoto enthält.
- Angabe der Urlaubsadresse für USA-Reisende am Check-in
Seit 24.11.2005 werden von Nicht-US-Bürgern, die in die USA einreisen, folgende Informationen zu Ihrem Urlaubsort bereits am Check-in abgefragt:
Strasse und Hausnummer Wohnort Bundesland ZIP Code (Postleitzahl)
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Hinweise Reisehinweise Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Die Alarmstufe für Flüge von Großbritannien in die USA wurde inzwischen wieder auf die Stufe Orange erniedrigt. Für alle Flüge in die USA werden die Sicherheitsmaßnahmen nochmals verschärft. Reisende sollten bei Reiseantritt zusätzliche Zeit einplanen, mindestens 3 Stunden, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Reisende sollten sich rechtzeitig bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Department of Homeland Security unter "www.dhs.gov" erhältlich.
Von allen Einreisenden werden am Einreiseflughafen digitale Portraitfotos gemacht und Fingerabdrücke genommen.Hinweise zur Gepäckkontrolle Die Gepäckstücke aller Flugpassagiere werden auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) empfiehlt Flugreisenden, die Koffer nicht abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, verschlossene Gepäckstücke gewaltsam zu öffnen. In diesem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht verpackt und Bücher nur nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel (soweit erlaubt) sollten im Handgepäck verstaut werden. Informationen für Reisende über im Gepäck erlaubte und verbotene Gegenstände unter www.tsa.gov.
NOTEBOOKS: Grundsätzlich sind die US-Behörden per Gesetz dazu berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen, die Laptop-Daten von Reisenden zu überprüfen. GESCHÄFTSREISENDE sollten deshalb sehr sorgsam mit ihren auf den mobilen Rechnern gespeicherten Informationen umgehen.
Hinweise zur Weitergabe der Reservierungs- und Check-In-Daten an die US-amerikanischen Zollbehörden Die Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben von Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird die Adresse verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird. Die Angaben müssen der Fluggesellschaft beim Check-In schriftlich vorgelegt werden. Erforderlich sind folgende Daten:
Land des Hauptwohnsitzes Erste Adresse während des USA-Aufenthalts: Straße Hausnummer Stadt Provinz/Bundesland Postleitzahl
Urlauber, die keine feste Adresse angeben können, weil sie mit Mietwagen oder Wohnmobilen reisen, sollten die Adressen der Mietwagenstationen angeben. Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind US-Staatsbürger, Fluggäste, die im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die USA sind und Reisende, die sich in den USA im Transit in ein Drittland befinden.
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen Sicherheit: Wertvolles trägt man nicht zur Schau. Vernünftige Vorsicht und gesundes Mißtrauen sind in fremder Umgebung, besonders in den Großstädten angebracht. Bei Dunkelheit sind abgelegene Gegenden (diese auch tagsüber), Parks und unbekannte Straßen zu meiden. Auch bei schwach besetzten U-Bahnen ist Vorsicht geboten. Slumgebiete sollte man nur im geschlossenen Wagen (d. h. Türen gesichert, Fenster geschlossen, Taschen nicht auf Beifahrersitz) durchqueren und nur, wenn es keinen anderen Weg gibt. Größere Mengen Bargeld sollten man nie bei sich haben. RAUCHVERBOT: Es gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen sowie bei Inlandsflügen. Besonders scharfe Rauchverbote für die gesamte Öffentlichkeit existieren in den Bundesstaaten New York und Kalifornien. DROGEN: Bereits der Besitz geringster Mengen von Drogen zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende von US-Dollar. Bereits bei der Einreise in die USA (auch Transit) werden strenge Kontrollen durchgeführt.
SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre EC-Karten, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im Internet unter www.sperr-ev.de zu finden.
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Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Konsularabteilung Clay-Allee 170 (nur Besuchsanschrift) Berlin 14195 Postfach: 10117 Berlin Homepage: www.us-botschaft.de
In Österreich Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Konsular-Abteilung Parkring 12 Wien 1010 E-Mail: ConsulateVienna@state.gov Homepage: www.usembassy.at
In der Schweiz Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit Konsularabteilung Jubiläumsstrasse 93-95 Bern 3005 Postfach: 3001 Bern E-Mail: bernniv@state.gov Homepage: http://bern.usembassy.gov
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Quelle: TIP Touristik-Informations-Programme GmbH (Stand: 30.06.2007)
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